Sammeln Sie ihre Zahnarztrechnungen. Diese können Sie vom Einkommen bei den Steuern abziehen.
Ebenfalls abzugsfähig sind die bezahlte Franchise sowie der bezahlte Selbstbehalt bei der Krankenkasse. Lassen Sie sich von Ihrer Krankenversicherung einen Auszug für die Steuer geben.
P. Roches