Frist für die Steuererklärung verpasst?

Mahnung

Haben Sie die Frist für die Einreichung der Steuererklärung verpasst, dann erhalten Sie eine Mahnung. Auf diese erhebt die Steuerverwaltung Basel-Stadt eine Gebühr von CHF 40.–. Die trifft jedoch selten schon am ersten Tag nach der abgelaufenen Frist ein. Es kann schon eine Woche oder länger dauern.

Wird diese Mahnung unbeachtet gelassen, erfolgt eine zweite. Wird auch diese nicht beachtet, dann wird die Steuer von Amtes wegen festgesetzt.

Amtliche Einschätzung

Eine amtliche Einschätzung des steuerbaren Einkommens erfolgt in der Regel höher als das zu erwartende eigentliche Einkommen. Zusätzlich ist hier noch mit einer eine Gebühr von CHF 100.– bis CHF 500.– zu rechnen.

Busse

Wenn die Steuererklärung trotz Mahnungen nicht eingereicht wird, muss mit einer Busse bis CHF 1000.– gerechnet werden, in schweren Fällen bis CHF 10’000.–,

Weitere Infos finden Sie auf der Website der Steuerverwaltung Basel-Stadt.

Das Nichteinreichen der Steuererklärung lohnt sich also nicht. Es kann zwar schon mal vorkommen, dass man Fristen verpasst. Dann ist es jedoch immer sinnvoll das Gespräch zu suchen und die Formulare doch noch nach zu reichen.

P.Roches