Es gibt immer wieder Firmen, die ihre mutmasslichen Debitorenverluste im Abschluss für die Steuerbehörde zu hoch ansetzen. 20%, 30% oder zum Teil mehr kommen vor. Das kann eine Weile gut gehen.
Die Steuerverwaltung hat diesbezüglich jedoch klare Richtwerte: 5% für inländische und 10% für ausländische Debitoren sind erlaubt.
Eine Aufrechnung der Differenz durch die Steuerbehörde kann insbesondere bei hohen Debitorenbeständen empfindliche Mehrausgaben bei den Steuern zur Folge haben.
Meine Empfehlung ist daher, sich an die Vorgaben der Steuerbehörde zu halten.
P. Roches