Elektronische Mehrwertsteuerabrechnung

Nachteile der Papierform

Wenn Sie die MWSt-Abrechnung traditionell in Papierform einreichen, müssen Sie zahlreiche Nachteile in Kauf nehmen. So können Unterlagen, die Sie für die Abrechnung vorbereiten, verloren gehen. Sie müssen Originalformulare jedesmal nachbestellen, wenn Sie ein neues benötigen. Schliesslich sind Vertrauliche Daten, die sich auf Ihrem Schreibtisch befinden, leicht für unbefugte Personen einsehbar.

Grosse Nachfrage nach der elektronischen Form

Das Einreichen der Mehrwertsteuer-Abrechnung auf elektronischem Weg ist deshalb gemäss egovernment.ch  von den Unternehmen sehr gefragt. Das Ziel eines entsprechenden Projektes ist daher, dass  die Unternehmen die Abrechnung  durchgängig elektronisch erledigen können. Eine administrative Entlastung ist die Folge.

Entsprechend bietet die Eidgenössische Steuerverwaltung bereits jetzt Onlineangebote zu diesem Zweck, und will diese weiter ausbauen.

Was ist möglich?

  • Die MWSt-Deklaration erfolgt online
  • Nachträgliche Korrekturen sind möglich
  • Man kann alle elektronisch erfassten Vorgänge in der Geschäftsfallübersicht nachverfolgen
  • Fristverlängerungen können online eingereicht werden
  • Unternehmer- und Eintragsbescheinigungen können online bestellt werden

Wie funktioniert es?

Sie registrieren sich auf der Seite der ESTV im Bereich ESTV Swiss Tax. Ganz unten rechts neben dem LogIn Button gibt es einen Link zur Neuregistration.

Wenn Sie registriert sind, erhalten Sie regelmässig eine E-Mail, wenn es Zeit ist, die MWSt-Abrechnung auszufüllen. Über diese E-Mail loggen Sie sich ein, und können dann die Deklaration elektronisch und online vornehmen.

Eine gute Sache. Man spart Zeit und Nerven, und die Formularflut wird eingedämmt.

Auf Youtube hat die ESTV dazu noch ein Video aufgeschaltet.

Frist für die Steuererklärung verpasst?

Mahnung

Haben Sie die Frist für die Einreichung der Steuererklärung verpasst, dann erhalten Sie eine Mahnung. Auf diese erhebt die Steuerverwaltung Basel-Stadt eine Gebühr von CHF 40.–. Die trifft jedoch selten schon am ersten Tag nach der abgelaufenen Frist ein. Es kann schon eine Woche oder länger dauern.

Wird diese Mahnung unbeachtet gelassen, erfolgt eine zweite. Wird auch diese nicht beachtet, dann wird die Steuer von Amtes wegen festgesetzt.

Amtliche Einschätzung

Eine amtliche Einschätzung des steuerbaren Einkommens erfolgt in der Regel höher als das zu erwartende eigentliche Einkommen. Zusätzlich ist hier noch mit einer eine Gebühr von CHF 100.– bis CHF 500.– zu rechnen.

Busse

Wenn die Steuererklärung trotz Mahnungen nicht eingereicht wird, muss mit einer Busse bis CHF 1000.– gerechnet werden, in schweren Fällen bis CHF 10’000.–,

Weitere Infos finden Sie auf der Website der Steuerverwaltung Basel-Stadt.

Das Nichteinreichen der Steuererklärung lohnt sich also nicht. Es kann zwar schon mal vorkommen, dass man Fristen verpasst. Dann ist es jedoch immer sinnvoll das Gespräch zu suchen und die Formulare doch noch nach zu reichen.

P.Roches

Überhöhtes Delkredere

Es gibt immer wieder Firmen, die ihre mutmasslichen Debitorenverluste im Abschluss für die Steuerbehörde zu hoch ansetzen. 20%, 30% oder zum Teil mehr kommen vor. Das kann eine Weile gut gehen.

Die Steuerverwaltung hat diesbezüglich jedoch klare Richtwerte: 5% für inländische und 10% für ausländische Debitoren sind erlaubt.

Eine Aufrechnung der Differenz durch die Steuerbehörde kann insbesondere bei hohen Debitorenbeständen empfindliche Mehrausgaben bei den Steuern zur Folge haben.

Meine Empfehlung ist daher, sich an die Vorgaben der Steuerbehörde zu halten.

P. Roches

Abzüge die gerne vergessen werden

Sammeln Sie ihre Zahnarztrechnungen. Diese können Sie vom Einkommen bei den Steuern abziehen.

Ebenfalls abzugsfähig sind die bezahlte Franchise sowie der bezahlte Selbstbehalt bei der Krankenkasse. Lassen Sie sich von Ihrer Krankenversicherung einen Auszug für die Steuer geben.

P. Roches

Steuererklärung mit dem Computer

Füllen Sie die Steuererklärungsformulare noch von Hand aus? Sparen Sie sich diese mühevoller Arbeit.

Verwenden Sie stattdessen das Programm baltax. Dieses wird von der Steuerverwaltung Basel-Stadt gratis zur Verfügung gestellt.

Es gibt übrigens für die meisten Kantone ein entsprechendes Programm zum Download. z.B. EasyTax vom Kanton Basel-Land. Dort finden Sie auch das Programm JPTax für juristische Personen.

P. Roches